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Zur Person

Daniel Farrokh

Rechtsanwalt

Das Studium der Rechtswissenschaften habe ich an den Universitäten Münster und Bielefeld absolviert und im Jahr 1994 mit Prädikatsexamen abgeschlossen. Seit dieser Zeit bin ich als Rechtsanwalt in Bad Oeynhausen tätig.

Fachwanwalt für Familienrecht
Nach mindestens dreijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie nach umfangreichen Fachlehrgängen mit entsprechender Abschlussprüfung wird durch die Anwaltskammer die Zusatzbezeichnung des Fachanwaltes vergeben. Meine Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechanwaltskammer erfolgte im Jahr 2000.

In meiner täglichen Praxis bearbeite ich Fälle zum Scheidungsrecht, Trennungs- und Kindesunterhalt sowie zum elterlichen Sorge- und Umgangsrecht. Jährliche Fortbildungen garantieren einen aktuellen Wissenstand zur entsprechenden Gesetzgebung und Rechtsprechung.